Frequently Asked Questions

Was ist „LEHRERiNNENBILDUNG – WEST“ und was bedeutet es für mich als Student/in?

Welche Ansprechpersonen/Anlaufstellen/Beratungsstellen gibt es an den Institutionen?

Aufbau des Bachelorstudiums „Sekundarstufe Allgemeinbildung“

Aufbau des Masterstudiums „Sekundarstufe Allgemeinbildung“

Was bedeutet ECTS-AP?

Ist es möglich, dass ich während meines Lehramtsstudiums einen Auslandsaufenthalt mache? Wie werden dabei die Anerkennungen gehandhabt?

Für welche Lehramtsstudien muss ein Eignungsfeststellungsverfahren absolviert werden?

Wo finde ich Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren?

Was passiert, wenn ich das Eignungsfeststellungsverfahren nicht bestehe?

Wie oft darf ich das Eignungsfeststellungsverfahren wiederholen?

Wie lange ist ein positiv absolviertes Eignungsfeststellungsverfahren gültig?

Ich studiere aktuell ein Lehramtsstudium oder habe ein Lehramtsstudium bereits abgeschlossen. Muss ich das Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren, wenn ich ein anderes Lehramtsstudium beginne oder den Studienort wechsle?

Wo kann im Verbund LEHRERiNNENBILDUNG WEST das Eignungsfeststellungsverfahren absolviert werden? Warum ist die Universität Innsbruck nicht auf der Webseite http://zulassunglehramt.at/ als Partnereinrichtung angeführt?

Wo muss/kann ich zum Studium zugelassen werden? Kann ich mir die Institution der Zulassung aussuchen?

Wo und wie erfolgt die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung?

Welche Fächer im Studium Sekundarstufe Allgemeinbildung sind mit einem fachlichen und künstlerischen Eignungsnachweis verbunden und wann ist dieser zu absolvieren?

Erforderliche Vorkenntnisse für bestimmte Unterrichtsfächer

Werde ich an den anderen Institutionen (Standort …) automatisch mitbelegt?

Muss ich den ÖH-Beitrag an allen Institutionen zahlen?

Gibt es ein Erweiterungsstudium?

Kann ich im Lehramtsstudium mehrere Fächer studieren?

Anerkennung von Prüfungen

Kann mir Unterrichtserfahrung (auch im Erwachsenenbildungsbereich) für das Studium angerechnet werden?

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Verbund LehrerInnenbildung WEST?

Berechtigt ein abgeschlossenes (dreijähriges) Bachelorstudium für das Lehramt an Hauptschulen oder Neuen Mittelschulen zur Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung?

Darf ich mit einem Bachelorstudium an einer Schule unterrichten? Bekomme ich mit einem Bachelorstudium eine unbefristete Anstellung oder muss ich hierfür das Masterstudium absolvieren? Bekommt jemand mit einem Magisterabschluss eher einen Platz an einer Schule, als mit einem Bachelor- oder mit einem Masterabschluss?

Kann ich alle angebotenen Unterrichtsfächer und Spezialisierungen auch in Südtirol studieren?

 


Was ist „LEHRERiNNENBILDUNG – WEST“ und was bedeutet es für mich als Student/in?

Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein, die Universität Mozarteum Salzburg, die Pädagogische Hochschule Tirol, die Pädagogische Hochschule Vorarlberg und die Universität Innsbruck kooperieren bei der Durchführung der Lehramtsstudien.

Die im Juni 2013 vom Parlament beschlossene Reform der PädagogInnenbildung gibt einen Rahmen für die Lehramtsstudien von der Primar- bis zur Sekundarstufe vor. Die rechtliche Grundlage ist das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2013_I_124

 

Welche Ansprechpersonen/Anlaufstellen/Beratungsstellen gibt es an den Institutionen?

Aktuelle Informationen zu Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen an den einzelnen Institutionen und Abteilungen erhalten Sie im Menüpunkt „Kontakt“ bzw. unter "LB-WEST" bzw. bei den Seiten zu den einzelnen Studienangeboten.

 

Aufbau des Bachelorstudiums „Sekundarstufe Allgemeinbildung“

Das Bachelorstudium „Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung“ dauert acht Semester und umfasst 240 ECTS-Anrechnungspunkte. Es sind zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung zu wählen. Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung kann ausschließlich in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung gewählt werden, alle anderen Unterrichtsfächer können beliebig kombiniert werden. Weitere Informationen zur Struktur, den angebotenen Unterrichtsfächern und Pädagogischen Spezialisierungen, dem Studienplan und weiteren Kontaktinformation erhalten Sie hier: https://www.lb-west.at/sek_allgemeinbildung

 

Aufbau des Masterstudiums „Sekundarstufe Allgemeinbildung“

Das „Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung“ dauert vier Semester und umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Der Abschluss eines achtsemestrigen Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung berechtigt zur Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung mit denselben Unterrichtsfächern oder demselben Unterrichtsfach und derselben Pädagogischen Spezialisierung.  Weitere Informationen zur Struktur, den angebotenen Unterrichtsfächern und Pädagogischen Spezialisierungen, dem Studienplan und weiteren Kontaktinformation erhalten Sie hier: https://www.lb-west.at/studienangebote/sek_allgemeinbildung

 

Was bedeutet ECTS-AP?

Zur Beschreibung des (durchschnittlichen) Arbeitsaufwandes, der zur Absolvierung einer Lehrveranstaltung erforderlich ist, werden jeder Lehrveranstaltung ECTS-Anrechnungspunkte (European Credit Transfer System – Anrechnungspunkte, kurz: ECTS-AP) zugeordnet. Ein ECTS-AP bedeutet 25 volle Arbeitsstunden (mit je 60 Minuten). Jedes Semester hat insgesamt 30 ECTS-AP, man erwartet von Ihnen also, dass Sie jedes Jahr für das Studium mindestens 1.500 volle Arbeitsstunden aufwenden (Pausen, Wegzeiten zur Universität und der Zeitaufwand für Inskription usw. sind dabei nicht mitgerechnet!). Das Studium ist daher eine Vollzeitbeschäftigung, Sie müssen also auch in der vorlesungsfreien Zeit (Februar, Juli - September) für das Studium arbeiten.

 

Ist es möglich, dass ich während meines Lehramtsstudiums einen Auslandsaufenthalt mache? Wie werden dabei die Anerkennungen gehandhabt?

Ein Auslandsaufenthalt wird allen Studierenden, speziell Studierenden mit fremdsprachlichen Unterrichtsfächern, empfohlen. Die Partnereinrichtungen verfügen dazu über ein weltweites Netzwerk an kooperierenden Hochschulen und Universitäten. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem zuständigen studienrechtlichen Organ der Institution in einem Pflicht- bzw. Wahlmodul anerkannt. Weitere Informationen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/mobility/index.html.de

 

Für welche Lehramtsstudien muss ein Eignungsfeststellungsverfahren absolviert werden?

Ein Aufnahmeverfahren muss für alle angebotenen Lehramtsstudien absolviert werden. Sie finden hier alle relevanten Informationen und Termine zu dem Aufnahmeverfahren für die jeweiligen Studien: https://lb-west.at/aufnahmeverfahren

 

Wo finde ich Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren?

Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren für ihr gewünschtes Studium finden Sie unter https://lb-west.at/aufnahmeverfahren

 

Was passiert, wenn ich das Eignungsfeststellungsverfahren nicht bestehe?

In diesem Fall ist eine Zulassung in diesem Studienjahr nicht möglich. Das Eignungsfeststellungsverfahren kann im nächsten Studienjahr wiederholt werden.

 

Wie oft darf ich das Eignungsfeststellungsverfahren wiederholen?

Für die Anzahl der Wiederholungen gibt es keine Beschränkung.

 

Wie lange ist ein positiv absolviertes Eignungsfeststellungsverfahren gültig?

Das erfolgreich absolvierte Eignungsfeststellungsverfahren ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen unbefristet gültig. Bitte beachten Sie aber die aktuell gültige Verordnung zum Aufnahmeverfahren!

 

Ich studiere aktuell ein Lehramtsstudium oder habe ein Lehramtsstudium bereits abgeschlossen. Muss ich das Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren, wenn ich ein anderes Lehramtsstudium beginne oder den Studienort wechsle?

Wenn Sie bereits einmal zum Lehramtsstudium an einer in- oder ausländischen Universität oder einer Pädagogischen Hochschule zugelassen waren oder aktuell sind, brauchen Sie an dem Eignungsfeststellungsverfahren im Verbund LB-WEST nicht mehr teilzunehmen. Möchten Sie das Lehramtsstudium Primarstufe beginnen, ist nur die musikalische und sportliche Eignung nachzuweisen. Möchten Sie ein Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung beginnen, so ist teilweise ein Nachweis der fachspezifischen Eignung erforderlich.

 

Wo kann im Verbund LEHRERiNNENBILDUNG WEST das Eignungsfeststellungsverfahren absolviert werden? Warum ist die Universität Innsbruck nicht auf der Webseite http://zulassunglehramt.at/ als Partnereinrichtung angeführt?

Da im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zum Lehramtsstudium der computergestützte Persönlichkeitstest innerhalb des Verbundes LEHRERiNNENBILDUNG WEST nur an den beiden Standorten Pädagogische Hochschule Tirol (Innsbruck) und Pädagogische Hochschule Vorarlberg (Feldkirch) durchgeführt wird, scheint derzeit die Universität Innsbruck nicht als Studienort auf der Liste der Webpage auf. Sie können also getrost nach Angabe des Prüfungsortes „Innsbruck“ bzw. „Feldkirch“ den weiteren Schritten des Aufnahmeverfahrens folgen und werden nach dessen positiver Absolvierung an der Universität Innsbruck zugelassen. Die persönliche Zulassung zum Studium findet in der Studienabteilung der Universität Innsbruck statt. Die Unterlagen dazu können Sie auch an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg in Feldkirch abgeben.

 

Wo muss/kann ich zum Studium zugelassen werden? Kann ich mir die Institution der Zulassung aussuchen?

Die Zulassung zum Lehramtsstudium Primarstufe ist an der KPH Edith Stein, der PH Tirol und der PH Vorarlberg möglich.

Die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung ist an der PH Tirol möglich. Das Studium ist ein gemeinsames Studium der PH Tirol und der PH Vorarlberg.

Die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung ist an der Universität Innsbruck möglich. Die Unterlagen dazu können Sie auch an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg in Feldkirch abgeben. Kontaktinformationen finden Sie hier: https://www.lb-west.at/aufnahmeverfahren/sekundarstufe_allgemeinbildung#zulassung

 

Wo und wie erfolgt die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung?

Die Zulassung erfolgt in der allgemeinen Zulassungsfrist für das jeweilige Semester: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#termine Nach Abschluss der Eignungsfeststellung (Absolvierung des Allgemeinen Aufnahmeverfahrens und ggf. Ergänzungs-/Zulassungsprüfung(en)) und nach erfolgter Online-Registrierung über LFU:online erfolgt die persönliche Zulassung zum Lehramtsstudium in der Studienabteilung der Universität Innsbruck . Die Unterlagen dazu können Sie auch an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg in Feldkirch abgeben. Nähere Informationen unter www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/ bzw.  https://www.ph-vorarlberg.ac.at/studium/sekundarstufe-allgemeinbildung/ >>Schalterinskription

 

Welche Fächer im Studium Sekundarstufe Allgemeinbildung sind mit einem fachlichen und künstlerischen Eignungsnachweis verbunden und wann ist dieser zu absolvieren?

Bereits vor der Zulassung zum Studium ist bei bestimmten Unterrichtsfächern der Sekundarstufe Allgemeinbildung zusätzlich zur allgemeinen Eignung für das Lehramt an Schulen auch eine fachliche und künstlerische Eignung als Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen. Dies betrifft die folgenden Fächer:

  • Bewegung und Sport
  • Bildnerische Erziehung
  • Instrumentalmusikerziehung
  • Musikerziehung
  • Technisches und textiles Werken

Weitere Informationen zu den einzelnen Ergänzungsprüfungen erhalten Sie unter https://www.lb-west.at/aufnahmeverfahren/sekundarstufe_allgemeinbildung#ergaenzungspruefungen

 

Erforderliche Vorkenntnisse für bestimmte Unterrichtsfächer:

Für das Unterrichtsfach Latein muss vor der Zulassung zum Studium eine Zusatzprüfung aus Latein abgelegt werden, wenn nicht an einer Höheren Schule Latein im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurden.

Für das Unterrichtsfach Griechisch muss vor der Zulassung zum Studium eine Zusatzprüfung aus Griechisch abgelegt werden, wenn nicht an einer Höheren Schule nach der 8. Schulstufe Griechisch im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurden.

AbsolventInnen von Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalten müssen für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde vor der Zulassung zum Studium eine Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde ablegen, wenn Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nicht Pflichtgegenstand war.

Vor Ende des Bachelorstudiums muss in den Unterrichtsfächern Katholische Religion, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung, Griechisch, Italienisch, Russisch, Spanisch eine Zusatzprüfung aus Latein abgelegt werden, wenn nicht an einer Höheren Schule Latein im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurden.

 

Werde ich an den anderen Institutionen (Standort …) automatisch mitbelegt?

Im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung sind Sie mit der Zulassung zum Studium automatische Mitbeleger/in an allen Partnereinrichtungen im Verbund. Sie können daher für Ihr Studium Lehrveranstaltungen an allen fünf Partnereinrichtungen wählen.

 

Muss ich den ÖH-Beitrag an allen Institutionen zahlen?

Der ÖH-Beitrag ist nur einmal an der Institution der Zulassung zu entrichten.

 

Gibt es ein Erweiterungsstudium?

Beginnend mit dem Studienjahr 2015/16 gibt es im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung die Möglichkeit, ein Erweiterungsstudium („Erweiterungsfach“) anzumelden. Das heißt, man kann ein zusätzliches Unterrichtsfach oder Pädagogische Spezialisierung studieren. Diese Möglichkeit bietet sich an, wenn man

  • neben dem Lehramtsstudium Sekundarstufe  Allgemeinbildung ein weiteres Unterrichtsfach/eine (weitere) Spezialisierung parallel zu einem Diplomstudium Lehramt oder einem BA/MA-Studium Lehramt studieren möchte;
  • bereits ein Lehramtsstudium (Diplomstudium oder BA/MA-Studium) abgeschlossen hat und noch ein weiteres Unterrichtsfach/eine (weitere) Spezialisierung studieren möchte.

Das Erweiterungsstudium wird wie ein reguläres Studium gehandhabt. Es ist während der vorgegebenen Fristen anzumelden und jederzeit schließbar. Das Erweiterungsfach beinhaltet alle fachlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen des/r jeweiligen Unterrichtsfachs/Spezialisierung laut Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium. Eine Masterarbeit ist nicht zu schreiben. Für ein erfolgreich abgeschlossenes Erweiterungsfach wird ein Zeugnis ausgestellt, man erhält aber keinen zusätzlichen akademischen Titel. Das Erweiterungsstudium kann nur dann abgeschlossen werden, wenn bereits ein Lehramtsstudium absolviert wurde. Weitere Informationen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/erweiterungsstudium_3_fach.html.de

 

Kann ich im Lehramtsstudium mehrere Fächer studieren?

Das Lehramtsstudium besteht aus zwei Fächern, wobei immer zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Pädagogische Spezialisierung zu wählen sind. Zusätzlich zu diesen zwei Fächern kann ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung in Form eines Erweiterungsstudiums gewählt werden.

 

Anerkennung von Prüfungen

Ein Informationsblatt über den Prozess der Anerkennung erhalten Sie hier: http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt/downloads/anerkennung_ba_ma.pdf

 

Kann mir Unterrichtserfahrung (auch im Erwachsenenbildungsbereich) für das Studium angerechnet werden?

Um festzustellen, für welche Teile des Studiums eine Anerkennung von Unterrichtserfahrung möglich ist, muss ein Antrag auf individuelle Anerkennung gestellt werden. Ein Informationsblatt über den Prozess der Anerkennung erhalten Sie hier: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/downloads/anerkennung_lehramt.pdf

 

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Verbund LehrerInnenbildung WEST?

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt für alle Lehrveranstaltungen in lfu:online (über das Vorlesungsverzeichnis). Ausnahme: Nur bei den Fächern Instrumentalmusikerziehung und Musikerziehung ist eine Anmeldung in moz.online notwendig!

 

Berechtigt ein abgeschlossenes (dreijähriges) Bachelorstudium für das Lehramt an Hauptschulen oder Neuen Mittelschulen zur Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung?

Nein. Für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe gibt es mit abgeschlossenem (dreijährigem) Bachelorstudium für das Lehramt an Hauptschulen oder Neuen Mittelschulen zwei Optionen:

a) Absolvierung eines Erweiterungsstudium (vgl. UG§ 54 c): dieses umfasst im Verbund LehrerInnenbildung WEST 90 ECTS- Anrechnungspunkte (45 ECTS-AP je Unterrichtsfach). Es sind dieselben Unterrichtsfächer zu wählen wie im sechssemestrigen Bachelorstudium. Weitere Informationen: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/lehrerinnenbildung/studium/ba-ma-lehramt/erweiterungsstudium_nms.html.de

b) Zulassung und Absolvierung des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung. Dafür werden alle im dreijährigen Bachelorstudium abgelegten Prüfungen anerkannt, die in Inhalt und Umfang den im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung vorgeschriebenen entsprechen. Für Auskunft über die Anerkennung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an die FachvertreterInnen  (cf. Link). Für andere Möglichkeiten der generellen Zulassung gibt es derzeit keine Regelungen.

 

Darf ich mit einem Bachelorstudium an einer Schule unterrichten? Bekomme ich mit einem Bachelorstudium eine unbefristete Anstellung oder muss ich hierfür das Masterstudium absolvieren? Bekommt jemand mit einem Magisterabschluss eher einen Platz an einer Schule, als mit einem Bachelor- oder mit einem Masterabschluss?

Die Anstellung im öffentlichen Schuldienst richtet sich nach der Erfüllung der sogenannten Anstellungserfordernisse. Siehe dazu

 

Kann ich alle angebotenen Unterrichtsfächer und Spezialisierungen auch in Südtirol studieren?

Im Hinblick auf die Wahl der folgenden Unterrichtsfächer/Spezialisierungen mögen sich angehende Südtiroler Studierende beim Büro für Südtirolagenden, bei der Studieninformation Südtirol, beim Deutschen Schulamt und bei der Südtiroler HochschülerInnenschaft Bozen und Innsbruck informieren.

  • Berufsorientierung/Lebenskunde
  • Bildnerische Erziehung
  • Ernährung und Haushalt
  • Technisches und textiles Werken
  • Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Fokus Behinderung)
  • Spezialisierung Medienpädagogik